Abnahmestelle ist der Punkt, an dem das Netz des lokalen Netzbetreibers (muss nicht notwendigerweise Ihr Stromanbieter sein) endet und der Strom an den Stromkunden übergeben
wird.
Je nach technischer Voraussetzung des Kunden ist die Stromabnahme auf verschiedenen Spannungsebenen möglich.
Der Abschlag ist die Höhe der zu zahlenden Strom- oder Gasbeträge. Errechnet wird der Abschlag auf Basis des Vorjahresverbrauchs mit den aktuellen Preisen. Die Zahlung erfolgt monatlich, zweimonatlich, vierteljährlich oder jährlich.
Arbeit ist die ins Netz eingespeiste und vom Endkunden entnommene Energie. Die Arbeit wird üblicherweise in kWh angegeben und zum Zwecke der Abrechnung in einer bestimmten Zeitspanne gemessen.
Der Arbeitspreis ist der verbrauchsab-hängige Bestandteil des Strompreises.
Er wird in Cent je Kilowattstunde angegeben. Zusammen mit dem Grundpreis bestimmt der Arbeitspreis die Höhe Strom- oder Gas-Rechnung.
Ein Atomkraftwerk (AKW), auch Kernkraftwerk (KKW) genannt, ist ein Kraftwerk zur Gewinnung elektrischer Energie durch induzierte Kernspaltung in Kernreaktoren. Atomkraftwerke sind Dampfkraftwerke, wie die meisten anderen auf Wärmeumwandlung basierenden Kraftwerksarten (z. B. Öl, Kohle).
Die Allgemeinen Versorgungsbe-dingungen für Elektrizität (AVBElt) sind in einer Verordnung niedergeschrieben. Die Verordnung legt die Allgemeinen Bedingungen für die Stromversorgung von Tarifkunden fest.
Im März 2001 wurde diese Verordnung verabschiedet (letzte Änderung im August 2005). Darin wird auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) festgelegt, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren angewendet werden dürfen und welche Umweltanforderungen bei der Stromerzeugung eingehalten werden müssen.
Diesel-, Gas- oder Biogasmotor, der gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt. BHKW leisten zwischen < 50kW elektrisch (=Mini-BHKW) zur Versorgung von einzelnen Gebäuden und < 10 MW in der Industrie.
Der Brennwert ist die Energie (Einheit kJ/kg), die bei einer vollständigen Verbrennung abgegeben wird.
Brennwert und Heizwert beziehen sich auf die Wärmemenge, die bei der Verbrennung von Erdgas, Heizöl oder Kohle frei wird. Bei diesem Vorgang bildet sich zusammen mit den Abgasen stets auch
Wasserdampf.
Chemische Formel für Kohlendioxid. CO2 entsteht bei der Verbrennung von fossilen Brennstoffen wie Kohle, Öl oder Erdgas. Je höher der Kohlenstoffanteil im Brennstoff, desto höher ist der CO2-Anteil im Abgas. CO2 kann nicht gefiltert werden. Es ist der Hauptverursacher des Treibhauseffekts, der für negative Klimaveränderungen auf der Erde verantwortlich gemacht wird.
Im Rahmen des europäischen Emissionshandels müssen die Betreiber fossiler Kraftwerke und bestimmter Industrieanlagen über CO2-Zertifikate verfügen. Die Zertifikate berechtigen zum Ausstoß einer bestimmten Menge an Kohlendioxid in die Atmosphäre. Daher werden die Zertifikate auch Emissionsrechte genannt. Die Menge an CO2-Zertifikaten ist begrenzt und sinkt über die Zeit.
Der Contractor finanziert, plant, baut und betreibt eine Energieanlage, z.B. ein BHKW. Die Anlage bleibt sein Eigentum und wird über einen mit dem Kunden vereinbarten Strom- und Wärmelieferpreis finanziert (Anlagencontracting).
Der Begriff Deckungsbeitrag wird im energetischen Sinne für den Anteil eines Energieträgers an der Deckung des Energiebedarfs oder an der Energieerzeugung verwendet. So deckten die Erneuerbaren Energien in Deutschland Ende des Jahres 2011 einen Anteil von etwa 11 % am Primärenergieverbrauch. Im Bereich der Bruttrostromerzeugung lag der Deckungsbeitrag zum selben Zeitpunkt bei ca. 20 %, am Endenergieverbrauch für Wärme deckten Erneuerbare Energien annähernd 10 %.
= die Differenz zwischen den Kosten für die Bereitstellung einer Energieeinheit und den daraus erzielten Erlösen. Im Zusammenhang mit dem Strommarkt beziehen sich Deckungsbeiträge auf die Differenz zwischen den kurzfristigen Grenzkosten zur Erzeugung einer bestimmten Strommenge und dem Erlös aus der verkauften Strommenge. Wenn die kurzfristigen Grenzkosten unter dem Marktpreis liegen, bleibt für den Erzeuger ein Deckungsbeitrag, mit dem er die Investition einer Erzeugungsanlage refinanziert, die Fixkosten deckt und Gewinne erwirtschaftet.
Durchleitungsgebühren fordert ein Netzbetreiber von einem anderen Stromanbieter ein, wenn dieser das fremde Netz zur "Durchleitung" nutzen will.
Die Durchleitungsgebühr beinhaltet die Kosten für Netzaufbau und Erhaltung, Pflege und Reparatur, Erneuerung sowie Umspannungen zwischen den verschiedenen Spannungsebenen, den
System-dienstleistungen für Frequenz und Spannungshaltung sowie der anteiligen Übertragungsverluste.
Gesetzlich festgelegte Mindestvergütung für die Einspeisung von Strom aus Anlagen, die mit Erneuerbaren Energien betrieben werden, in das öffentliche Netz. In Deutschland legt das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fest, wie viel für Strom aus den verschiedenen Erneuerbaren Energien gezahlt wird.
Einspeisevergütungen gibt es inzwischen in den meisten EU-Ländern sowie in vielen Ländern weltweit.
Allgemein bezeichnet das Wort Effizienz das Verhältnis vom erzielten Ertrag zur eingesetzten Arbeit, also von Aufwand und Nutzen. Bei der Energieeffizienz geht es um einen möglichst hohen Wirkungsgrad bei der Energieumwand-lung bzw. um einen möglichst geringen Energieverbrauch von Gebäuden, Geräten und Maschinen. Die Steigerung der Energieeffizienz bedeutet, dass die gleiche (oder mehr) Leistung mit einem geringeren Energieaufwand bereitgestellt wird.
= Kombination verschiedener Energiequellen. In Deutschland beruht die Gesamtenergieversorgung (Primärenergie) hauptsächlich auf fossilen Energiequellen (Erdöl, Kohle, Erdgas). Die Kernenergie und die erneuerbaren Energien sind an der Bereitstellung der Primärenergie nur in geringem Maße beteiligt. Bei der Stromversorgung ist der Energiemix immer noch stark durch fossile Energieträger geprägt (2007 ca. 58%), der Anteil an Kernenergie und Erneuerbaren Energieträgern ist jedoch deutlich größer als bei der Gesamtenergieversorgung.
Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet.
Nach der EU-Richtlinie 2001/91/EG zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden besteht die Verpflichtung zur Einführung eines Energieausweises. Diese sollen Markttransparenz im Gebäudebereich
schaffen, in dem jeder Käufer oder Mieter einer Wohnung bzw. eines Hauses einen Überblick über die energetische Qualität des Gebäudes erhält.
Der Energiepass muss drei wesentliche Aussagen beinhalten:
• Energiekennwert über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes
• Vergleichswerte zu anderen Gebäuden
• Sanierungsempfehlungen
Unter einem Energieversorgungsunter-nehmen (EVU) versteht man meist ein Unternehmen, welches entweder elektrische Energie erzeugt und über das öffentliche Stromnetz verteilt oder die Versorgung
mit Erdgas oder Wärme betreibt. Das EVU ist oft Betreiber und Eigentümer des Energieverteilungsnetzes (Stromnetz, Gasnetz, Fernwärmenetz).
In Deutschland kann man die EVU unterteilen in überregionale Versorger, die auch die Hochspannungsnetze betreiben, und regionale Versorgungs-unternehmen, die ihrerseits häufig wieder
Tochterunternehmen der großen EVU sind.
Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der Kunden dar.
Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kunden auch weiterhin (für 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und der Kunde
Zeit hat, sich einen neuen Lieferanten zu suchen bzw. einen neuen Strom-/
Erdgasliefervertrag abzuschließen.
Eine Freileitung ist eine elektrische Leitung, bei der als Leiter nicht-isolierte Leiterseile verwendet werden. Freileitungen müssen aus Sicherheitsgründen (Gefahr von elektrischen Schlägen) eine Mindesthöhe von vier Metern (für Spannungen unter 1.000 Volt, für höhere Spannungen muss der Bodenabstand einer Freileitung größer sein) über dem Boden besitzen.
Fernwärme ist thermische Energie, die durch ein System isolierter Rohre zum Endverbraucher gelangt. Die Energie wird überwiegend zur Heizung von Gebäuden genutzt. Das heiße Wasser, das in das Fernwärmenetz eingespeist wird, stammt aus Heizwerken oder Heizkraftwerken. Letztere gewinnen mittels Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Strom und nutzbare Abwärme.
Der Begriff beschreibt die Kosten, die mit der Erzeugung einer zusätzlichen Strommenge verbunden sind. Die Grenzkosten der verschiedenen Kraftwerke haben eine zentrale Bedeutung für den Stromhandel: Unter idealtypischen Bedingungen richtet sich der an der Strombörse ermittelte Marktpreis nach den Grenzkosten des letzten (teuersten) Kraftwerks, dem sogenannten Grenzkraftwerk, das zur Deckung der Nachfrage gerade noch benötigt wird. Für den Spotmarkt sind dabei die kurzfristigen Grenzkosten entscheidend, die variable Kostenbe-standteile beinhalten, zu denen Brennstoffkosten, Kosten für Emissionszertifikate oder der Verschleiß zählen. Die Fixkosten eines Kraftwerks spielen hingegen hierbei keine Rolle.
Die Grundlast bezeichnet in der Stromversorgung die Leistung, die konstant rund um die Uhr nachgefragt wird. Im Gegensatz dazu beschreiben die Begriffe Mittel- und Spitzenlast den höheren Strombedarf am Tag. Die Grundlast wird von Kraftwerken gedeckt, die aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen möglichst kontinuierlich arbeiten. Zu den Grundlastkraftwerken gehören vor allem Kernkraftwerke und Braunkohlekraftwerke. Typische Mittel-lastkraftwerke sind Steinkohlekraftwerke. Zum Ausgleich von Verbrauchsspitzen oder unvorhergesehenen Schwankungen kommen Spitzenlastkraftwerke zum Einsatz, wozu zum Beispiel Gaskraftwerke und Pumpspeicherkraftwerke gehören. Mit zunehmendem Anteil der Erneuer-baren Energien an der Stromerzeugung nimmt der Bedarf an klassischen Grund-lastkraftwerken, die durchgehend Strom produzieren, stark ab.
Der Grundpreis ist bei der Strom- und Gaslieferung vom Verbrauch unabhängig. Er kann monatlich oder jährlich erhoben werden. Im Grundpreis enthalten sind feste Kosten wie etwa Zähler, Abrechnung und Inkasso.
Grundversorger ist immer der Energie-lieferant, der die meisten Haushalts-kunden in einem Netzgebiet mit Energie beliefert. Das wird alle drei Jahre in einem speziellen Verfahren neu
festgestellt.
Der Grundversorger ist dazu verpflichtet, alle Kunden mit Energie zu beliefern, die selbst keinen Liefervertrag mit einem Energielieferanten ihrer Wahl abgeschlossen haben. Es kommt also
automatisch ein Vertrag zustande, sobald Sie in Ihrer Verbrauchsstelle Energie beziehen.
Hochspannung ist die Spannungsebene, zwischen 60 kV und 150 kV, die zur regionalen bis überregionalen Stromübertragung dient.
Höchstspannung dient der überregio-nalen Stromübertragung. Dafür wird eine Spannungsebene ab 150 kV genutzt.
= wichtiger Pfeiler der Bioenergie in Deutschland. Bei der Verarbeitung von Waldholz fällt Waldrestholz an sowie anschließend Industrierestholz, wie z. B. Nebenprodukte von Sägewerken. Althölzer (z. B. gebrauchte Lagerpaletten aus Holz, alte Holzmöbel) sind zuvor bereits für andere Zwecke genutzt worden und können energetisch weiterverwertet werden.
Holzpellets sind in Stäbchenform gepresstes Brennmaterial aus getrocknetem, naturbelassenem Restholz (Sägemehl, Hobelspäne, Waldrestholz).
Mit Holzpellets können moderne vollautomatische Heizungsanlagen betrieben werden, für die es Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm gibt.
Die installierte Leistung, auch Erzeugungskapazität genannt, ist die elektrische Leistung, die ein Kraftwerk oder ein Kraftwerkspark maximal bereitstellen kann, inkl. der für den Eigenverbrauch benötigten Kapazität. Sie wird in Megawatt (MW) oder Gigawatt (GW) angegeben. Ende 2010 betrug die installierte Leistung zur Stromerzeugung bundesweit nach Angaben der Bundesnetzagentur 160,5 GW.
Die Jahresablesung ist die jährliche Ablesung der Stromzähler durch den Stromerzeuger.
Anhand der Jahresablesung wird die Jahresabrechnung erstellt und der voraussichtliche neue Jahresverbrauch prognostiziert.
= der Zeitpunkt im Jahr, an dem die höchste Stromnachfrage (Last) auftritt. Dieser Zeitpunkt tritt generell an Wochentagen im Winter in den frühen Abendstunden auf. Die Industrie arbeitet noch,
gleichzeitig kommen viele Leute von der Arbeit nach Hause und schalten Licht, Heizung und elektrische Geräte ein.
Die Jahreshöchstlast gilt als Richtwert, um zu bestimmen, welche Kraftwerkskapazitäten gesichert zur Verfügung stehen müssen, um zu jedem Zeitpunkt die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Dabei gilt die Maxime, dass die Versorgungs-sicherheit in Deutschland vollständig durch inländische Erzeugungskapazitäten gesichert sein soll.
Eine Kilowattstunde (kWh) ist das Tausendfache einer Wattstunde. Sie ist eine Maßeinheit der Arbeit und damit eine Energieeinheit. In ihr werden vor allem Strom-, aber auch Heizwärme-kosten
abgerechnet.
Eine kWh reicht z.B. aus für:
• 2 Wochen 4 Min. täglich Haare fönen
• 10 h Licht einer 100W Glühlampe
• 50 h Licht einer 20W Energiesparlampe
• 1x waschen mit Waschmaschine der Energieeffizienzklasse A (bei 60°C)
• 1,5 Tage einen 300l Kühl-/Gefrierschrank der Energieeffizienzklasse A++ betreiben, •1 Tag ein entsprechendes Gerät der Klasse A
• nur 0,75 Tage ein Gerät der Klasse C
• 15 Min. Wäschetrocknen mit einem Kondensationstrockner der Energieeffizienzklasse B
Kohlenstoffdioxid ist ein farbloses, geruchsneutrales Gas aus Sauerstoff und Kohlenstoff.
Es entsteht bei der Verbrennung kohlenstoffhaltiger Brennstoffe, insbesondere der fossilen Energieträger.
Kohlenstoffdioxid trägt erheblich zum Klimawandel bei, der zu einer durchschnittlichen Erwärmung der Erdatmosphäre um 0,8 Grad Celsius im vergangenen Jahrhundert geführt hat.
Die Folgen davon sind unter anderem der Anstieg des Meeresspiegels, die Zunahme von Stürmen und Dürren und das Abschmelzen der Gletscher.
Die Konzessionsabgabe ist für Städte und Gemeinden eine nennenswerte Einnahmequelle.
Laut Konzessionsabgabenverordnung dürfen diese, je nach Einwohnerzahl, vom jeweiligen Versorgungsunternehmen einen bestimmten Betrag pro kWh für Benutzung der öffentlichen Straßen, Wege und
Plätze zur Verlegung von Versorgungsleitungen verlangen:
• bis 25.000 Einwohner 1,32 ct/kWh
• bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh
• bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh
• über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh
Das Gesamtaufkommen an Konzessionsabgaben betrug in Deutschland im Jahr 2003 insgesamt 3.384,9 Mio. €.
Bei der Stromerzeugung in thermischen Kraftwerken entsteht immer auch Wärme. Bei herkömmlichen Kraftwerken wird diese Abwärme ungenutzt über Kühltürme an die Umwelt abgegeben, wohingegen sie bei der KWK ausgekoppelt und über ein Wärmenetz als Nah- oder Fernwärme nutzbar gemacht wird. Das steigert den Wirkungsgrad und bedeutet somit eine wesentlich höhere Energieeffizienz.
Wer wissen will, wo der Strom-Großhandelspreis aktuell liegt, findet in dem KWK-Index, der prominent auf der Startseite der EEX ausgewiesen wird, einen leicht verständlichen Wert.
Gemäß des Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes (KWK-Gesetzes), wird einheitlich der marktübliche Strompreis als Basis für die Einspeisevergütung von KWK-Anlagen herangezogen.
Für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom erhält der Betreiber einer KWK-Anlage vom örtlichen Netzbetreiber eine auf der Grundlage des KWK-Gesetzes festgelegte Vergütung.
Diese setzt sich aus dem vom Netzbetreiber gezahlten Preis je kWh, dem geldwerten Vorteil, den dieser durch die dezentrale Einspeisung hat (vermiedenes Netznutzungsentgelt) und dem KWK-Zuschlag
zusammen.
= das Trennen von Stromverbrauchern vom Stromnetz (Stromausfall) oder das Abschalten von einzelnen Stromerzeugungsanlagen. Er wird in der Regel automatisch ausgelöst, wenn die Netzstabilität gefährdet ist, bzw. eine Überlastung der Generatoren eines Kraftwerks droht. Bezogen auf das Stromnetz handelt sich also um eine Schutzmaßnahme, um einen drohenden Zusammenbruch des kompletten Netzes zu vermeiden und das Netz zu stabilisieren. Die Regeln für einen Lastabwurf sind von den Netzbetreibern festgelegt. Besondere Lastabwurfverträge gibt es mit einigen Großverbrauchern, wie zum Beispiel Kühlhäusern, die als Gegenleistung für einen günstigen Strompreis unter bestimmten Bedingungen ihren Verbrauch unterbrechen müssen.
Entgelt für die Bereitstellung von elektrischer Leistung, ein fester Betrag in Euro/Jahr, bzw. bei Leistungsmessung ein Betrag in Abhängigkeit von der jeweils beanspruchte Spitzenleistung (kW)
aus dem Versorgungsnetz. Für Haushalte liegt er bei ca. 25 bis 35 Euro pro Jahr.
Er ist Bestandteil des Grundpreises bzw. der Grundgebühr.
Als Merit-Order wird die Einsatzreihenfolge von Kraftwerken bezeichnet, die sich an der Strombörse ergibt. Die Abfolge richtet sich nach den Kosten, zu denen das jeweilige Kraftwerk Strom
erzeugen und vermarkten kann, d.h. zuerst kommen die Kraftwerke mit den niedrigsten Stromgestehungskosten zum Einsatz und am Schluss die teuersten.
Aufgrund der Abnahmepflicht für Strom aus Erneuerbaren Energien im Rahmen des EEG kommen diese Strommengen vorrangig zum Zuge. Dies wirkt sich an der Strombörse wie eine Absenkung der
Stromnachfrage aus und senkt den Börsenstrompreis, da zunehmend die Stromerzeugung aus teureren konventionellen Kraftwerken verdrängt wird. Abgesehen von der Vorrangregelung wirkt sich die
Stromerzeugung aus Erneuerbaren- Energien-Anlagen auch dadurch preissenkend aus, dass die Erzeugung aus Windenergie- und Photovoltaikanlagen mit sehr niedrigen Grenzkosten verbunden ist, da keine
Brennstoffe benötigt werden.
Bevor dieser Zeitraum nicht abgelaufen ist, können Sie nicht zu einem anderen Stromanbieter wechseln.
Je kürzer die Mindestvertragslaufzeit ist, desto flexibler können Sie auf Gegebenheiten Im Markt reagieren.
Eine Laufzeit von 12 Monaten ist allerdings in vielen Wirtschaftsbereichen eine sinnvolle Vertragslaufzeit und sollte daher nicht zu negativ bewertet werden. In Kombination mit einer
Preisgarantie ist der Kunde sogar für ein Jahr sicher vor Preiserhöhungen und Nachforderungen.
Ein Netzbetreiber ist dafür zuständig, dass das Stromnetz in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Er wartet die Leitungen, betreut die Stromzähler und leitet den Strom im Auftrag des
Stromlieferanten durch seine Leitungen bis zur Wohnung des Endkunden. Für die Netznutzung zahlt der Stromlieferant an den Netzbetreiber ein Entgelt. Netzbetreiber und Stromlieferant sind somit
nicht unbedingt identisch.
Es gibt zwei Arten von Netzbetreibern: Die Übertragungsnetzbetreiber und die Verteilnetzbetreiber. Erstere betreiben die Höchstspannungsnetze, die den Strom über große Entfernungen
transportieren.
Wichtig für den Endkunden sind eher die Verteilnetzbetreiber, die den Strom bis zur Haustür liefern. Mittlerweile gibt es über 900 Verteilnetzbetreiber in Deutschland.
Netzeinspeisung bezeichnet das Einspeisen von Strom oder Erdgas in das jeweilige allgemeine Versorgungsnetz.
Wird Strom aus erneuerbaren Energien eingespeist, müssen die Netzbetreiber dem Einspeiser einen festgelegten Betrag pro kWh zahlen. So sieht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor.
Der EEG-Strom hat beim Einspeisen in das Versorgungsnetz immer Vorrang vor Strom aus Atom- oder Kohlekraftwerken.
Die Netzkosten werden über das sogenannte Netznutzungsentgelt verrechnet. Damit werden die Kosten für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Strom- bzw.
Gasversorgungsnetzes bezahlt. Die Netzkosten machen beim Strom rund ein Drittel und beim Gas etwa ein Viertel an der Energierechnung aus.
Oftmals verlangen die Netzbetreiber Entgelte, die weit höher sind, als ihre tatsächlichen Kosten. Daher müssen die Netzbetreiber die Entgelte vorher bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Die Bundesnetzagentur prüft die Kostenkalkulationen der Netzbetreiber und genehmigt auf dieser Grundlage eine spezifische Obergrenze.
Im Gegensatz zur Bruttostromerzeugung ist die Nettostromerzeugung die Strommenge eines Kraftwerks oder eines Landes, die nach Abzug des Kraftwerkseigenverbrauchs und der Netzverluste erzeugt wird.
Umfasst die von Endverbrauchern nachgefragte Strommenge. Gegenüber dem Bruttostromverbrauch sind hier der Eigenverbrauch der Stromerzeugungs-anlagen, der Verbrauch von Pumpspeicherkraftwerken und die Leitungsverluste nicht enthalten.
Bezeichnet die niedrigste Spannungs-ebene, die bei Wechselspannung bis 1000 Volt (1 Kilovolt) reicht und bei Gleich-spannung bis 1500 Volt (1,5 Kilovolt). Im Niederspannungsnetz ist eine Spannung
von 400 Volt üblich.
Es dient der Feinverteilung des Stroms an die Endkunden und ist das streckenmäßig am weitesten verzweigte Netz innerhalb des deutschen Stromnetzes. Damit stellen Niederspannungsnetze die unterste
Ebene des hierarchisch gegliederten Stromnetzes dar. Haushalte werden mit Niederspannung von etwa 230 Volt beliefert.
(=Stromsteuer)
Seit dem 1. April 1999 wird zum Einstieg in die ökologische Steuerreform eine Verbrauchssteuer für Strom erhoben. Sie ist unabhängig von der Erzeugungsart des gelieferten Stroms und beträgt z.
Zt. 2,05 Cent netto pro Kilowattstunde.
Mit ihr soll die Erzeugung umweltfreundlicher Energie unterstützt werden. Das Gesamtaufkommen, das vollständig dem Bund zusteht, lag 2007 bei 6,355 Mrd. €.
Unter Ökostrom, der häufig auch einfach „Grüner Strom“ genannt wird, versteht man Strom, der ausschließlich aus regenerativen bzw. erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird.
Beispiele für Anlagen zur Ökostromerzeugung:
• Wasserkraftwerke
• Windparks
• Solarstromanlagen
• Biogaskraftwerke
Neben den Privatkunden, die durch den Wechsel in die Ökostrom Tarife Ihrem Gewissen folgen und z. B. Ihrer Verantwortung für kommende Generationen nachkommen möchten, setzen aber auch
Geschäftskunden auf Ökostrom um damit z. B. ein wohlfahrtsorientiertes, positive Unternehmens-Image zu kommunizieren.
In Deutschland gibt es einige Stromanbieter, die sich im Rahmen der steigenden Akzeptanz zur Energiewende und der Bereitschaft für sauberen Strom gegebenenfalls auch einige Cent mehr zu bezahlen,
zu 100 % auf Ökostrom spezialisiert haben. Stromanbieter wie die Naturstrom AG, die Lichtblick oder Greenpeace Energy sind z. B. einige Beispiele für diese 100 % Ökostromanbieter. Aber auch
Anbieter, die in Ihrem Gesamtenergie Mix neben Ökostrom Energiequellen auch noch auf die „klassischen“ Kraftwerke mit fossilem Energieträger (Kohle, Gas, Öl) oder auf Atomenergie setzen, können
Ökostrom anbieten, der zu 100 % aus regenerativen Energiequellen stammt.
Beim Ökostrom-Vergleich sollte sich ein Kunde im Preisrechner also nicht zwangsläufig nur auf die reinen Ökostromanbieter beschränken. Wichtig sind vielmehr Ökostrom Zertifikate und insbesondere
die Ökostrom Gütesiegel, mit denen der Ökostrom deklariert wird. Während dabei Ökostrom Zertifikate aus dem RECS (Renewable Energy Certificates System) heute teilweise sehr kritisch hinterfragt
werden und das System 2016 sowieso abgeschafft und durch das EECS-GoO-Systemzu ersetzt werden soll, kann der Kunde sich bei den mit den folgenden Ökostrom-Gütesiegeln ausgezeichneten Stromtarifen
darauf verlassen, dass der Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen wird und auch der Ausbau regenerativer Energien gefördert wird.
Ökostrom-Gütesiegel:
• TÜV Nord
• Grüner Strom Label
• ok-power-Label
• TÜV Süd