Fragen und Antworten zum Thema Abschlag


Welche Fälligkeitstermine gibt es? Können diese Termine geändert werden?

Die jeweiligen Abschlagstermine teilen wir Ihnen in der Auftragsbestätigung mit. Die Fälligkeit der Abschläge ist immer der dritte Werktag des jeweiligen Monats im Voraus.

Eine Anpassung des Fälligkeitstermins kann nicht erfolgen. Am besten richten Sie, wie die meisten unserer Kunden, einen Dauerauftrag zum ersten des Monats ein oder erteilen uns das Lastschriftmandat.


Kann mein Rechnungsguthaben mit zukünftigen Abschlagszahlungen verrechnet werden? Wenn ja, erfolgt dies automatisch?

Wenn uns ein SEPA-Lastschrift-Mandat vorliegt oder wir Ihre Bankdaten gespeichert haben, überweisen wir Ihnen das Rechnungsguthaben binnen eines Monats automatisch. Sollten Sie eine Verrechnung mit zukünftigen Abschlägen wünschen, informieren Sie uns bitte kurz.

Sollten noch offene Forderungen bestehen, so bitten wir Sie zu beachten, dass das Guthaben mit diesen verrechnet wird.



Mein Verbrauch wird sich zukünftig ändern. Was soll ich nun tun?

Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit, dass sich Ihr Verbrauch zukünftig ändern wird. Wir setzen uns gerne mit Ihnen zusammen, um sie zu beraten. 


Wie kann ich den Ausgleich der Abschläge vornehmen?

Wir bieten folgende Zahlungsmöglichkeiten an:
• per Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (wir kümmern uns um die regelmäßigen Abbuchungen)
• per Überweisung auf unser Konto unter Angabe der Kunden- und Objektnummer
   – entweder als Einzelaufträge oder mittels Dauerauftrag –