Fragen und Antworten zum Thema Umzug

Welche Kündigungsfrist habe ich bei der Energiervorgung Geratal UG, wenn ich aus meiner Wohnung ausziehen möchte?

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (3 Monate) beträgt die Kündigungsfrist des Liefervertrages 6 Wochen zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sollten Sie Fragen zum Kündigungsdatum oder der Kündigung haben, stehen Ihnen unsere Sachbearbeiterinnen im Büro gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Noch ein Tipp für Sie: Erstellen Sie bei einer Wohnungsübergabe immer ein Übergabeprotokoll und halten darin unter anderem die Zählernummer und den Zählerstand beim Ein- bzw. Auszug gemeinsam mit dem Vermieter fest.

 


Wann soll ich mitteilen, dass ich umziehe?

Am besten schnellstmöglich, damit die Kündigungsfrist eingehalten werden kann.


Ich möchte in meiner neuen Wohnung durch Sie mit Energie beliefert werden und möchte mich anmelden. Welche Angaben benötigen Sie von mir?

Für Ihre Anmeldung benötigen wir von Ihnen folgende Daten: 

• Ihre persönlichen Daten (aktuelle Adresse, neue Adresse nach Umzug, Geburtsdatum, Vor- und Zuname)
• (falls bekannt) Namen des Vormieters
• die Zählernummern in Ihrer neuen Wohnung
• die Zählerstände bei Schlüsselübergabe


Kann ich auch außerhalb des Ilm-Kreises mit Energie beliefert werden?

Fragen Sie uns einfach, ob eine Belieferung in Ihrem neuen oder derzeitigen Wohnort möglich ist!

 


Kann ich meinen Stromvertrag mit in die neue Wohnung nehmen?

Um zu überprüfen, ob wir Sie in der neuen Wohnung mit Energie beliefern können, benötigen wir Ihre neue Anschrift. Wir beraten Sie gerne über dort mögliche Tarife. Anruf oder E-Mail genügt.